Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz 
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

 

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz


Der Bayerische BodenseeBank - Raiffeisen - eG liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Absatz 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Bayerische BodenseeBank
- Raiffeisen - eG

Bregenzer Straße 29

88131 Lindau (B)

 

Tel.: 0 83 82 / 26 08 - 0

Fax: 0 83 82 / 26 08 - 110

E-Mail: info@bodenseebank.de

 

Vertreten durch den Vorstand:

Dr. Hans-Martin Blättner, Armin Mesmer
 

Die Bayerische BodenseeBank - Raiffeisen - eG ist als ungebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.

 

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

IHK für München und Oberbayern

Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

http://www.muenchen.ihk.de

 

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon 0180 600585-0

(Festnetzpreis 0,20€/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60€/Anruf)

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden:  

D-TITB-8SZYB-74

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der

  • R+V Versicherungs AG
  • Allianz Deutschland AG
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • Süddeutsche Lebensversicherung a.G.
  • Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.
  • mhplus Betriebskrankenkasse
  • R+V BKK Betriebskrankenkasse

 

Die Bayerische BodenseeBank - Raiffeisen - eG bietet im Zuge der Vermittlung von Versicherungen eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der Versicherungsgesellschaft, an die der Versicherungsvertrag vermittelt wird. Die Provision ist in der von Ihnen an die Versicherungsgesellschaft zu zahlenden Versicherungsprämien enthalten; weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der von Ihnen gezahlten Versicherungsprämie abgegolten.

 

Anschrift Schlichtungsstellen:

Verein Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der BodenseeBank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.